ECP & WCP

Der ÖBVP ist als Organisation Mitglied sowohl im Europäischen Verband für Psychotherapie EAP als auch in der World Council for Psychotherapy WCP

 

Informationen zum European Certificate of Psychotherapy (ECP) für PsychotherapeutInnen

 

Im Jahr 1998 hat der Europäische Verband für Psychotherapie (EAP) den ÖBVP als National Awarding Organisation (NAO) mit der Zuerkennung des European Certificate of Psychotherapy (ECP) beauftragt. Mit der Verleihung des ECP ist auch die Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ERP) verbunden.

 

Welche Vorteile bietet das ECP für Sie?

  • Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ERP) - auch im Internet mit Foto
  • Eintragung auf der ÖBVP-Website unter ECP-PsychotherapeutInnen
  • Vernetzung mit PsychotherapeutInnen in Europa z. B. in Form eines „Newsletters“
  • Sie haben als ECP-HolderIn das Recht, hinter Ihrer Berufsbezeichnung den Qualifikationshinweis „ECP“ anzuführen.
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren bei EAP-Konferenzen.
  • Ermäßigtes Abonnement des International Journal of Psychotherapy
  • Mitarbeit bei EU-Projekten

Seit September 2001 können ausschließlich KollegInnen, die mit Zusatzbezeichnung in die PsychotherapeutInnenliste des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) eingetragen sind, um ein ECP ansuchen.

Derzeit gibt es über 750 ECP-HolderInnen in Österreich (Mitglieder und Nicht-Mitglieder des ÖBVP).

 

Sie suchen eineN PsychotherapeutIn mit ECP? Bitte hier klicken.

 

Prozedere

  • Einreichen (englisches Antragsformular mit Foto, Curriculum Vitae auf englisch, Bestätigung über Eintragung als PsychotherapeutIn im BMGFJ mit Zusatzbezeichnung, Fortbildungsbestätigung)
  • Genehmigung im ÖBVP-Büro für die österreichische Ebene (Frau Mag. Karin Pinter)
  • Weiterleitung an und Anerkennung durch die jeweiligen Methoden-VertreterInnen.
  • Vollständige Anträge ergehen an den Registrator des EAP - Dr. Serge Ginger, der diese auf europäischer Ebene genehmigt
  • Wenn alle 3 Genehmigungs-Ebenen positiv durchlaufen sind, ergeht der vollständige Originalantrag an das Büro des EAP, das danach den Kalligraphen beauftragt, das Zertifikat auszustellen.

Über das detaillierte Prozedere, Kosten (Bearbeitungsgebühr und Listenführungsgebühr) und Vorteile des ECP können Sie sich gerne auch im ÖBVP-Büro informieren.
 

http://www.europsyche.org/

http://www.worldpsyche.org/